Wenn aus dem Wettbewerbsverfahren der beste Vorschlag ausgewählt wurde, warum hat sich dann seither einiges am Entwurf verändert?

Die Ausarbeitung der im Wettbewerbsverfahren vorgelegten und prämierten Ideen gehört zum Kern der Planungsleistungen. Es ist der große Vorteil eines Wettbewerbsverfahrens, viele Lösungsansätze zu liefern. Alle Büros, die sich im Wettbewerb mit der Aufgabe auseinandergesetzt haben, tragen somit zum Gelingen des Projektes bei. Denn meist werden Erkenntnisse, die der Auslober im Lauf des Verfahrens gewonnen hat, bei der weiteren Durcharbeitung des Siegerentwurfes berücksichtigt.

Die Ideen und Lösungsansätze, die im Rahmen des Wettbewerbs vorgelegt werden, befinden notwendigerweise in einer sehr frühen Phase der Planung. Sie sollen dem Auslober eine Vorstellung geben, wie das Büro die eigentliche Planungsaufgabe, die Gegenstand des Auftrages ist, bewältigen wird. Die Aufgabe als solche ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erledigt.

In der weiteren Durcharbeitung ist es nicht nur bei Wettbewerbsergebnissen, sondern bei jeglichen Planungsaufträgen völlig normal und üblich, Schritt für Schritt Klärung bei anstehenden Fragen und Problemen herbeizuführen und zwar mit den Beteiligen: Der Bauherrschaft, den Nutzern, den genehmigenden Behörden. Dass ein öffentlicher Bauherr sich zudem an Diskussionen und Anregungen der bürgerschaftlichen Debatte orientiert und Aspekte hieraus in die Planung aufnehmen lässt, liegt nah.
So wurde zum Beispiel die Höhe des Bibelturms von 23 m auf 20,50 m reduziert, damit er sich noch besser in die umliegende Bebauung einreiht.

Inkonsistent sind dagegen Vorwürfe, man habe die Planung im Laufe des Verfahrens geändert, wenn gleichzeitig beklagt wird, die Fragen der Bürgerschaft seien nicht aufgegriffen worden.