Ist wirklich eine öffentliche Förderung für das Gutenberg-Museum ausgeschlossen, weil ein Gesamtkonzept vorliegt, also schon „begonnen wurde“?

Nein. Richtig ist, Förderanträge bei Land, Bund oder EU sind in aller Regel vor Beginn einer Maßnahme zu stellen und müssen auch vorher bewilligt werden. Gerne zitiert wird hier eine Vorschrift zur Förderung kultureller Einrichtungen in kommunaler oder sonstiger Trägerschaft. In mehrfacher Hinsicht passt das nicht.

  • Zunächst ist die Frage, was denn die Maßnahme ist, die noch nicht begonnen sein darf? Denn vorbereitende Maßnahmen sind gerade nicht förderschädlich. Der Architektenwettbewerb, dessen Ideenteil die Grundlage für den zweiten Bauabschnitt bilden soll, wäre selbst nicht Gegenstand einer Förderung. Er ist eine vorbereitende Maßnahme und als solche abgeschlossen und bezahlt. Gegenstand möglicher Förderungen wäre die Baumaßnahme selbst und die ist noch längst nicht begonnen.
  • Jedoch passt auch in einem zweiten Aspekt die Vorschrift nicht: Sie bezieht sich auf Einrichtungen in kommunaler und sonstiger Trägerschaft. Die Trägerschaft neu aufzustellen, und das Gutenberg-Museum aus der alleinigen kommunalen Trägerschaft zu lösen, ist aber gerade erklärtes Ziel. Somit wäre die Vorschrift nicht anwendbar.
  • Weiterhin wird aus der Vorschrift zitiert, für Baumaßnahmen sei eine solche Förderung gar nicht möglich. Das stimmt zwar, allerdings gibt es für Baumaßnahmen eine ganze Palette anderer Förderprogramme. Genau deshalb sind sie in genau dieser Vorschrift ausgeschlossen.

Damit bleibt als eigentliche Frage: Warum wird mit Verweis auf eine offensichtlich in jeder Hinsicht gerade nicht einschlägige Vorschrift behauptet, alle Aussagen der Stadt und des Museums sowie der Gutenberg-Stiftung zum für die weitere Finanzierung geplanten Prozess seien unrealistisch oder gar unredlich?